Zollbestimmungen La Palma – Was man bei der Rückreise wissen muss
La Palma gehört zur EU – aber nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Das ist der entscheidende Unterschied. Bei der Rückreise nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz gelten die gleichen Freimengen wie bei einer Reise aus einem Drittland. Wer das nicht weiß und einen Karton Wein einpackt, riskiert Ärger am Zoll.

Freimengen bei der Rückreise
Diese Freimengen gelten pro Person (ab 17 Jahren) bei der Einreise nach Deutschland aus den Kanarischen Inseln. Die Alkoholfreimengen sind in verschiedene Kategorien unterteilt und gelten teilweise zusätzlich zueinander.
| Warengruppe | Freimenge (Flugreise) | Wichtige Details & Kombinationen |
|---|---|---|
| Tabakwaren (ab 17 Jahren) | • 200 Zigaretten • 100 Zigarillos • 50 Zigarren • 250 g Rauchtabak | Nur eine dieser Optionen ist steuerfrei. Eine anteilige Kombination ist möglich (z. B. 100 Zigaretten und 125 g Tabak). |
| Starker Alkohol (ab 17 Jahren) | • 1 Liter | Getränke mit mehr als 22 % Vol. (z. B. Rum, Gin, Whisky). |
| Leichter Alkohol (ab 17 Jahren) | • 2 Liter | Getränke mit maximal 22 % Vol. (z. B. Liköre, Aperitifs, Honigrum). Anteilig mit starkem Alkohol kombinierbar. |
| Wein & Bier (ab 17 Jahren) | • 4 Liter Wein • 16 Liter Bier | Diese Mengen gelten zusätzlich zu den oben genannten Alkohol-Freimengen. (Wein gilt nur für stillen Wein, kein Sekt/Cava). |
| Kaffee | • 500 Gramm | Gilt für Kaffee oder kaffeehaltige Produkte bei der Einreise nach Deutschland. |
| Andere Waren (Erwachsene) | • Bis 430 € Gesamtwert | Souvenirs, Kleidung, Elektronik. Der Wert eines einzelnen Gegenstands (z. B. Kamera) lässt sich nicht auf zwei Personen aufteilen. |
| Andere Waren (unter 15 Jahren) | • Bis 175 € Gesamtwert | Reduzierte Freigrenze für Kinder und Jugendliche. |
Wichtige Hinweise
Die Freimengen gelten pro Person – sie können nicht für einen einzelnen Gegenstand zusammengelegt werden.
Ein einzelner Gegenstand im Wert von mehr als 430 Euro muss vollständig angemeldet werden.
Spirituosen über 22 Vol.-% (1 Liter) und Alkohol bis 22 Vol.-% (2 Liter) können anteilig kombiniert werden.
Die Weinfreimenge von 4 Litern und die Bierfreimenge von 16 Litern gelten zusätzlich zu den Alkoholfreimengen.
Für Minderjährige unter 17 Jahren gelten keine Freimengen für Alkohol und Tabakwaren.
Was nicht kontrolliert wird – und was doch
Der Zoll am Flughafen kontrolliert nicht jeden Koffer. Aber es gibt gezielte Stichproben, und wer mit einem offensichtlich vollen Trolley aus dem Duty-Free-Bereich kommt, kann kontrolliert werden. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Einkäufe im Freimengenbereich liegen, kann den roten Zollkanal nehmen und freiwillig deklarieren.
Einkaufen auf La Palma: Was sich lohnt
Die Preise auf La Palma sind für viele Waren günstiger als in Deutschland, weil auf den Kanaren der IGIC (kanarische Mehrwertsteuer) nur 7% beträgt – gegenüber 19% in Deutschland. Besonders lohnend: Tabak und Alkohol (bis zur Freigrenze), Parfüm und Kosmetika, Elektronik. Die Preisunterschiede bei Lebensmitteln sind gering.
Lokale Produkte: Was man problemlos mitnimmt
Queso de Garafía, Sal de Teneguía, Mojo-Saucen, Gofio, Palmhonig, Mandelgebäck und andere verarbeitete Spezialitäten können problemlos im Reisegepäck transportiert werden.
Nicht schäumender Wein darf bis zu 4 Liter steuerfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% oder 1 Liter Spirituosen über 22 Vol.-% erlaubt.
Wichtig:
Lebende Pflanzen, Stecklinge, Samen und viele frische Früchte dürfen aus Pflanzenschutzgründen nicht ohne entsprechende Dokumente in das EU-Festland eingeführt werden. Wer typische Spezialitäten mitnehmen möchte, greift besser zu verarbeiteten Produkten wie Marmeladen, Mojo oder getrockneten Kräutern.
Kaffee aus La Palma mitbringen
La Palma gehört zu den wenigen Regionen Europas, in denen Kaffee angebaut wird. Entsprechend beliebt ist palmerischer Kaffee als Mitbringsel.
Für die Einreise nach Deutschland gilt jedoch das Kaffeesteuergesetz: Pro Person dürfen bis zu 500 Gramm Kaffee oder kaffehaltige Erzeugnisse steuerfrei eingeführt werden. Wer größere Mengen mitbringen möchte, sollte sich vor der Reise über die geltenden Bestimmungen informieren.
Tax-Free und IGIC-Rückerstattung
La Palma erhebt nicht die europäische Mehrwertsteuer (MwSt), sondern den IGIC (Impuesto General Indirecto Canario) mit einem Standardsatz von 7% (statt 19% in Deutschland). Das macht viele Einkäufe auf La Palma günstiger. Für Nicht-EU-Bürger und in bestimmten Situationen gibt es IGIC-Rückerstattungsmöglichkeiten – am Flughafen beim Tax-Refund-Schalter anfragen. Für EU-Bürger auf der Heimreise gibt es keine pauschale Rückerstattung, aber die günstigeren Preise sind bereits bei jedem Einkauf eingepreist.
Einführung nach Deutschland: Praktische Beispiele
Beispiel 1: Eine Flasche Ron Miel (0,7 l, ca. 20 Vol.-%) und drei Flaschen Malvasía-Wein (2,25 l) liegen vollständig innerhalb der Freimengen. Die 2 Liter für alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% und die zusätzlich erlaubten 4 Liter Wein werden nicht überschritten.
Beispiel 2: Zwei Stangen Zigaretten (400 Stück) überschreiten die Freimenge um 200 Stück. Der überschüssige Teil muss beim Zoll angemeldet und versteuert werden.
Wer unsicher ist, nutzt bei der Einreise den roten Ausgang und meldet die Waren freiwillig an. Das spart im Zweifel Ärger und mögliche Bußgelder.
Fazit:
La Palma gehört zum Zoll- und Steuer-Sondergebiet der EU. Für die Rückreise gelten deshalb besondere Freimengen für Alkohol, Tabak und Waren.
Verarbeitete Spezialitäten wie Käse, Mojo, Palmhonig oder Gofio können problemlos mitgenommen werden. Bei frischen Pflanzen und Früchten gelten dagegen besondere Pflanzenschutzvorschriften.
Häufige Fragen
Warum gelten auf La Palma Nicht-EU-Zollregeln?
Wie viel Wein und Alkohol darf man von La Palma mitbringen?
Darf ich Pflanzen oder Früchte von La Palma mit nach Hause nehmen?
Was passiert, wenn man die Freimengen überschreitet?
Dieser Artikel basiert auf dem Vor-Ort-Wissen des Gequo-Redaktionsteams – Herausgeber der Reisezeit-Wanderführer und Betreiber von Sunhikes.com. Stand: Mai 2026


